Vorstand
Zum Vorstand gehören:
- der Brudermeister (1. Vorsitzender)
- der stellvertr. Brudermeister (2. Vorsitzender)
- der Kassierer oder Stellvertreter
- der Geschäftsführer oder Stellvertreter
- der Hauptschießmeister oder seine Stellvertreter
- der Platzmeister oder seine Stellvertreter
- der Jungschützenmeister oder Stellvertreter
- der Oberst oder Major
- der Archivar
- der Pressewart
- der Sicherheitswart
- die Hauptleute der Kompanien bzw. Gruppenleiter oder Stellvertreter
- Ehrenvorsitzende
- der jeweils amtierende Schützenkönig
Zum geschäftsführenden Vorstand (Hauptvorstand) gehören:
- der Brudermeister (1. Vorsitzender)
- der stellvertr. Brudermeister (2. Vorsitzender)
- der Kassierer
- der Geschäftsführer
- der Hauptschießmeister
- der Platzmeister
Dem Vorstand gehört als außerordentliches Mitglied ein Priester oder Diakon des Pfarrverbandes Hilden als geistlicher Präses an.
Der Vorstand wird mit Ausnahme der amtierenden Hauptleute und des Schützenkönigs alle drei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl oder Abwahl durch die Mitgliederversammlung im Amt.
Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- Führung der laufenden Geschäfte.
- Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr.
- Erstattung der Tätigkeitsberichte.
- Wahl der Delegierten für die Organe des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften und des Rheinischen Schützenbundes.