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St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V.
     
 
 
 
 
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Vorstand

Zum Vorstand gehören:

  1. der Brudermeister (1. Vorsitzender)
  2. der stellvertr. Brudermeister (2. Vorsitzender)
  3. der Kassierer oder Stellvertreter
  4. der Geschäftsführer oder Stellvertreter
  5. der Hauptschießmeister oder seine Stellvertreter
  6. der Platzmeister oder seine Stellvertreter
  7. der Jungschützenmeister oder Stellvertreter
  8. der Oberst oder Major
  9. der Archivar
  10. der Pressewart
  11. der Sicherheitswart
  12. die Hauptleute der Kompanien bzw. Gruppenleiter oder Stellvertreter
  13. Ehrenvorsitzende
  14. der jeweils amtierende Schützenkönig

 

Zum geschäftsführenden Vorstand (Hauptvorstand) gehören:

  1. der Brudermeister (1. Vorsitzender)
  2. der stellvertr. Brudermeister (2. Vorsitzender)
  3. der Kassierer
  4. der Geschäftsführer
  5. der Hauptschießmeister
  6. der Platzmeister

 

Dem Vorstand gehört als außerordentliches Mitglied ein Priester oder Diakon des Pfarrverbandes Hilden als geistlicher Präses an.

 

Der Vorstand wird mit Ausnahme der amtierenden Hauptleute und des Schützenkönigs alle drei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl oder Abwahl durch die Mitgliederversammlung im Amt.

 

Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  1. Führung der laufenden Geschäfte.
  2. Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr.
  3. Erstattung der Tätigkeitsberichte.
  4. Wahl der Delegierten für die Organe des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften und des Rheinischen Schützenbundes.
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